PFARREI

PFARRGEMEINDE

VERWALTUNGSRAT

Unser Verwaltungsrat

Die Vermögensverwaltung in unserer Kirchengemeinde sowie in allen anderen Kirchengemeinden der deutschen Bistümer ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Sie obliegt dem Verwaltungsrat als Organ der als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestehenden Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. (Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens). Dazu beschließt er für jedes Jahr einen Haushaltsplan und stellt die Jahresrechnung fest. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

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